Kulturpunkt Bruck  

Kulturförderung

Wir regen an zur Mitgestaltung von Kultur in der Stadt.
Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement.
Wir fördern die kulturelle Vielfalt.

Was wir fördern

Wir unterstützen jährlich über 100 Kulturvereine und Projekte freier Kulturschaffender mit Zuschüssen. Dabei fördern wir Projekte aus allen Sparten und Bereichen der Kultur, unter anderem Theater, Pop-Musik, Jazz, Kirchenmusik, Jugendkultur, Tanz, Bildende Kunst, Film, Literatur und viele mehr.

Mit einem jährlichen, festgelegten Zuschuss unterstützen wir kulturelle Institutionen, zum Beispiel das Kulturzentrum E-Werk, das Frauenzentrum oder die Theaterbühne Fifty Fifty. Außerdem unterstützt die Kulturförderung kulturelle Initiativen und Vereine durch Mietzuschüsse, zum Beispiel das „Atelierhaus Thalermühle“. Auch ehrenamtlich organisierte Straßenfeste, nicht-kommerzielle Ortsteilkirchweihen unterstützen wir regelmäßig.

Zuschüsse für Kulturprojekte an Schulen und Kitas werden ab sofort über das Bildungsbüro der Stadt Erlangen ausgereicht. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage.

Unter welchen Voraussetzungen
fördern wir

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Zuschussberechtigt sind nicht-kommunale und nicht-kommerzielle Kulturangebote von Institutionen, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen aus dem Kulturbereich.
  • Zuschüsse können für die kulturelle Jahresarbeit (zum Beispiel bei Kulturvereinen) oder für kulturelle Projekte beantragt werden.
  • Die geförderten Veranstaltungen/Projekte müssen öffentlich für alle Bürger*innen zugänglich sein.
  • Die geförderten Veranstaltungen/Projekte müssen in Erlangen stattfinden
    (Ausnahme: Projekte mit Partnerstädten).
  • Bei der Zuschussvergabe berücksichtigen wir besonders Kulturprojekte, die das Kennenlernen und Miteinander von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft befördern sowie Angebote von, für und mit Menschen mit Behinderungen.
  • Wir fördern keine Benefizveranstaltungen.

Grundlage für eine Zuschussgewährung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse der Stadt Erlangen.

Nebenbestimmungen für Zuschüsse

Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse

Hier können Sie die Rahmenbedingungen für eine Bezuschussung aus städtischen Mitteln nachlesen: Wer kann einen Antrag stellen, welche Pflichten ergeben sich daraus und für welche Zwecke kann ein Zuschuss verwendet werden?

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Kontaktieren Sie mich gerne über Telefon oder E-Mail.

Haben Sie Fragen zu Sponsorensuche, Raumsuche, Öffentlichkeitsarbeit oder anderweitigen Beratungsbedarf?

​Wie stelle ich einen Antrag?

  • Der Antrag umfasst Projektbeschreibung und Kalkulation. Diese können per Post oder per E-Mail als pdf eingereicht werden.
  • Die Projektbeschreibung muss Informationen der Antragstellenden sowie zum Projekt enthalten.
  • Die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen für die Veranstaltung/das Projekt müssen angemessen und nachvollziehbar sein (Gesamtfinanzierungsplan inklusive Angabe von Drittmitteln).
  • Zuschussanträge sollen bis 15. März des Jahres eingereicht werden.
    Später eingehende Anträge werden dennoch bearbeitet, die Zuschussvergabe erfolgt nach Antragseingang.
  • Über die Verwendung des erhaltenen Zuschusses muss nach Abschluss des Projekts ein schriftlicher Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht vorgelegt werden.
  • Wichtiger Hinweis: Damit Ihre Unterlagen uns per E-Mail vollständig erreichen, schicken Sie uns bitte ausschließlich Dateianhänge im PDF-Format. Die steigende Bedrohung durch Schad-E-Mails erfordert diese Beschränkung. Andernfalls können wir Ihre Anfrage möglicherweise nicht beantworten.
Zuschussantrag

Zuschussantrag

Dieses Formular dient der Beantragung eines Zuschusses bei der Kulturförderung Erlangen. Neben einer Kalkulation der Finanzen umfasst es auch eine Projektbeschreibung. Die unterschriebenen Unterlagen können Sie per Post oder als Scan einreichen.

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Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis

Haben Sie bereits einen Zuschuss erhalten? Damit haben Sie sich verpflichtet, die Verwendung der Mittel im Nachgang  transparent zu dokumentieren. Dieses Formular umfasst eine Einnahmen-Ausgaben-Tabelle und einen Projektbericht. Die Unterlagen können Sie unterschrieben per Post oder als Scan einreichen.

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​Hilfreiche Weblinks

Im Folgenden finden Sie einige Web-Adressen, die wir regelmäßig weitergeben:

Duales Förderverständnis

Eine Besonderheit der Erlanger Kulturförderung besteht in der Möglichkeit einer aktiven Förderung. Dazu gehört das Setzen spartenbezogener Schwerpunkte je nach Bedarf. Durch die Initiierung und Unterstützung der entsprechenden Projekte entstehen Impulse für die Erlanger Kulturlandschaft, wie zum Beispiel:

  • Die maßgebliche Förderung des Proberaumzentrums „Kraftwerk“
  • Die Vergabe des „Publikumsförderpreises“ im Rahmen des „Newcomer Festivals Erlangen“ und der damit verbundene Band-Austausch zwischen Erlangen und einer Partnerstadt
  • Die Beauftragung partizipativer Kunstprojekte, zum Beispiel „Unbezahlbar“/Papiertheater Nürnberg oder die Schwarmkunstaktion „ÜberraschungsEis“/Kerstin Schulz im Rahmen der Nachhaltigkeitstage „Deine Stadt und Du“
  • Initiierung und Förderung von Kunstaktionen in den Stadtteilen
  • Impulsförderungen von neuen Veranstaltungsformaten in Erlangen, wie das Literaturfestival „book:ed“, die Klassikreihe „Revo Sonas“, oder das „Afrika Festival Erlangen“
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