Kulturförderung
Wir regen an zur Mitgestaltung von Kultur in der Stadt.
Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement.
Wir fördern die kulturelle Vielfalt.
Was wir fördern
Die Stabsstelle Kulturförderung im Amt für Stadtteilarbeit unterstützt jährlich über 100 Projekte freier Kulturschaffender und Kulturvereine mit Zuschüssen. Eine Förderung können Projekte und Institutionen aus verschiedenen Kunstsparten und Bereichen der Kultur erhalten – unter anderem Theater, Rock-Pop-Jazz-Musik, Kirchenmusik, Jugendkultur, Tanz, Bildende Kunst, Film, Literatur, Brauchtumspflege und vieles mehr.
Unter welchen Voraussetzungen
fördern wir?
- Zuschussberechtigt sind nicht-kommunale und nicht-kommerzielle Kulturangebote von Institutionen, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen aus dem Kulturbereich.
- Zuschüsse können für die kulturelle Jahresarbeit (zum Beispiel bei Kulturvereinen) oder für kulturelle Projekte beantragt werden.
- Die geförderten Vorhaben müssen öffentlich zugänglich sein.
- Die geförderten Vorhaben müssen in Erlangen stattfinden. (Ausnahme: Projekte mit Partnerstädten).
- Bei der Zuschussvergabe berücksichtigen wir besonders Kulturprojekte, die das Kennenlernen und Miteinander von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft befördern sowie Angebote von, für und mit Menschen mit Behinderungen.
- Wir fördern keine Benefizveranstaltungen.
- Der Zuschussantrag muss spätestens zum 15. März des jeweiligen Kalenderjahres eingereicht werden.
Grundlage für eine Zuschussgewährung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse.
Aktuelle Rahmenbedingungen für Zuschüsse
Auswirkungen der Haushaltslage der Stadt auf die Zuschussvergabe:
- Allgemeine Informationen zur Haushaltssituation der Stadt Erlangen können Sie den laufend aktualisierten FAQs auf der städtischen Homepage entnehmen.
- Der Stadt Erlangen ist es trotz der finanziellen Lage ein Anliegen, die bestehende Kulturlandschaft langfristig zu erhalten. Damit das gelingen kann, müssen sowohl städtische wie auch nicht-städtische Kulturveranstalter im laufenden Jahr wie auch in den Folgejahren spürbare Sparmaßnahmen in Kauf nehmen.
- Verbindliche Zusagen für Zuschüsse können auch 2026 frühestens nach der Beschlussfassung des Stadtrats über eventuelle Kürzungen der freiwilligen Leistungen gemacht werden.
- Zuschüsse für neue Projekte und Vorhaben sind aktuell nicht möglich.
Kontaktieren Sie mich gerne über Telefon oder E-Mail.
Wie stelle ich einen Antrag?
Ab sofort gibt es einen Antrag für Zuschüsse zur kulturellen Jahresarbeit von Vereinen, Organisationen und Initiativen sowie einen gesonderten Antrag für Projektzuschüsse an Einzelpersonen oder Vereine, Organisationen und Initiativen. Zuschüsse, die bis zum 27.2.2026 mit dem alten Formular beantragt wurden, müssen nicht erneut eingereicht werden.
Die Online-Anträge sind in vier Bearbeitungsschritte gegliedert:
- Kontaktinformationen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Überprüfen und Absenden
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Kontaktdaten und Bankverbindung
- Eine aussagekräftige Projektbeschreibung (Informationen zu beteiligten Künstler*innen sowie Ausführungen zu Idee, Umsetzung, Zielgruppe, Werbung, Finanzierungsbedarf und Kooperationen) oder Ihr ausführliches Jahresprogramm
- Kosten- und Finanzierungsplan: gegliedert nach Sachkosten (beispielsweise Miete, Technik, Werbung, Material, Bewirtung, Reisekosten, Unterbringung und GEMA) und Gage/Honorar sowie Veranstaltungseinnahmen (Ticketverkauf, Verkaufserlöse, Spenden, Sponsoring), Fördermittel und eingebrachte Eigenmittel
Hinweis:
Das Online-Formular führt auf eine externe Seite und ist in die Schritte 1 bis 4 gegliedert. Nach Bearbeitung eines Schrittes gelangen Sie über den Button „weiter“ am unteren Seitenrand zum nächsten Schritt. Möchten Sie während der Bearbeitung zum vorherigen Schritt wechseln, gehen Sie über den Button „zurück“ am unteren Seitenrand zur vorherigen Seite – nicht über den Zurück-Pfeil im Browser (eine Seite zurück im Browserverlauf), da sonst Ihre Angaben verloren gehen. Das Online-Formular ist nur beschränkt barrierefrei.
Für einmalige Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen oder Kulturprojekte können Sie hier eine Projektförderung beantragen.
Für die ganzjährige Programmarbeit und Aktivitäten Ihres Vereins, Ihrer Institution oder Initiative können hier den Zuschuss zur kulturellen Jahresarbeit beantragen.
FAQ
Wie kommt die beantragte Zuschusshöhe zu Stande?
Kann ich das Online-Formular während der Bearbeitung zwischenspeichern?
Zum Wiederhochladen der XML-Datei gibt es in Schritt 1 am Seitenanfang den Upload-Button mit Pfeil-Symbol.
Bitte beachten: XML-Dateien werden in Ihrem Dateiordner unter Umständen erst angezeigt, wenn Sie nach „Alle Dateien“ filtern.
Warum kann ich nur PDF-Dateien hochladen?
Hierfür können Sie zum Beispiel vorinstallierte oder kostenlose Programme zur Erstellung und Bearbeitung von PDFs nutzen. Diese ermöglichen es Ihnen im Regelfall auch, die Dateigröße Ihres PDFs zu verkleinern, falls es die vorgegebene Größe von 5 MB pro Datei überschreitet. Über die Funktion „+ weitere hinzufügen“ ist der Upload mehrerer PDF-Dateien möglich.
Was bezweckt die Abfrage der Rücklagen und wie sind diese definiert?
Es wird nicht erwartet, dass sämtliche Rücklagen verwendet werden, um die Jahresarbeit zu refinanzieren. Bei höheren Rücklagen wird allerdings vorausgesetzt, dass diese verwendet werden, um das Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben und damit den Zuschussbedarf möglichst gering zu halten. Unter „Eigenmittel“ können Sie angeben, in welcher Höhe Mitgliedsbeiträge und auch Rücklagen in die Gesamtfinanzierung eingebracht werden.
Rücklagen können je nach Organisation unterschiedlich definiert sein. Oftmals ist es der Kontostand zum Jahresanfang, einige Vereine arbeiten aber auch mit Bilanzbuchhaltung oder verfügen über ein separates Rücklagen-Konto. Es müssen sowohl freie als auch zweckgebundene Rücklagen angegeben werden.
Bekomme ich eine Kopie meiner Unterlagen?
Bitte beachten: Die PDF-Datei wird Ihnen nicht per E-Mail zugeschickt.
Das gleiche Vorgehen gilt für den Verwendungsnachweis.
Wann und wie erfahre ich, ob der beantragte Zuschuss bewilligt wurde?
Wenn es seitens der Kulturförderung keine Rückfragen zu Ihrem Antrag gibt, erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihrer Unterlagen eine E-Mail, in der wir Ihnen mitteilen, ob Ihr Antrag prinzipiell Aussicht auf Förderung hat – also, ob er „förderfähig“ ist.
Die tatsächliche Zuschusshöhe wird Ihnen dann zeitnah im Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Diesen erhalten Sie per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift.
Wo finde ich das Formular für den Verwendungsnachweis?
Sie erhalten diesen Link zudem ein weiteres Mal mit der automatisierten Erinnerungs-E-Mail 14 Tage vor Ablauf der Abgabefrist für den Verwendungsnachweis.
Wann ist meine Abgabefrist für den Verwendungsnachweis?
Sie erhalten außerdem eine automatische Erinnerung per E-Mail 14 Tage vor Ablauf der Abgabefrist. Sollte es eine abweichende Absprache zur Abgabefrist mit dem Team der Kulturförderung geben, hat diese Vorrang.
Welche Informationen muss ich für den Verwendungsnachweis vorbereiten?
- Bei Projektförderung: einen anschaulichen Projektbericht – gegliedert nach den Gesichtspunkten:
Projektverlauf: Wie würden Sie das Projekt beschreiben? War das Projekt aus Ihrer Sicht erfolgreich? Wurde die Zielsetzung aus dem Zuschussantrag erreicht? Gab es konzeptuelle Änderungen im Vergleich zum Zuschussantrag?
Resonanz: Wie war die Resonanz beim Publikum und den beteiligten Künstler*innen? Wie viele Besucher*innen waren anwesend?
Ausblick: Planen Sie eine Fortsetzung des Projekts?
- Beim Zuschuss zur kulturellen Jahresarbeit reichen Sie bitte einen Jahresbericht und die chronologische Übersicht aller durchgeführten Aktivitäten
Die Ergänzung der Berichte durch Pressestimmen, Programmheft, Fotos, Werbegrafiken, Plakate oder Vergleichbares ist im Sinne der anschaulichen Dokumentation obligatorisch.
Für den Finanzabgleich benötigen Sie die vollständigen und exakten Beträge der Einnahme- und Ausgabe-Posten, gegliedert analog zum Zuschussantrag.
Wieso werden einige Angaben im Verwendungsnachweis automatisch ausgefüllt?
Einige Informationen aus dem Zuschussantrag werden im Verwendungsnachweis automatisch übernommen. Das erleichtert das Ausfüllen und den Abgleich, da sich der Verwendungsnachweis immer auf die Angaben im Zuschussantrag beziehen sollte. Bei erheblichen Veränderungen im Vergleich zum Zuschussantrag sollten Sie den Hintergrund erklären. Hierfür stehen mehrere Erläuterungsfelder zur Verfügung.
Die Soll-Beträge in Schritt 3 des Finanzierungsplans werden aus dem Zuschussantrag automatisch übernommen und können nicht mehr bearbeitet werden. Sie werden mit den Ist-Beträgen abgeglichen, die Sie im Verwendungsnachweis ergänzen. An dieser Stelle müssen Sie die tatsächlichen, exakten Beträge der Ausgabe- und Einnahme-Posten eintragen. Über die Funktion „+ weitere hinzufügen“ können Posten ergänzt werden.
Einige Angaben werden übernommen, können aber noch bearbeitet werden, wenn sich beispielsweise der Projekttitel oder die Veranstaltungstermine im Verlauf verändert haben.
Die Datenschutz–Grundverordnung verbietet die Speicherung Ihrer persönlichen Daten. Diese werden nicht übernommen. Das Formular für den Verwendungsnachweis hat an dieser Stelle keine Fehlfunktion. Sie müssen im Schritt 1 die persönlichen Daten erneut eintragen und können die Bearbeitung fortsetzen.
Was sind Soll- und Ist-Beträge?
Was bedeuten Überschuss oder Defizit im Verwendungsnachweis?
Der Abgleich weist in der Regel einen Überschuss oder ein Defizit auf. Bei einem Überschuss gehen wir davon aus, dass der städtische Zuschuss nicht oder nicht vollständig verwendet wurde und behalten uns vor, den Zuschuss ganz oder in Teilen zurückzufordern. Der städtische Zuschuss kann nur nachrangig zu allen anderen Finanzierungsmöglichkeiten verwendet werden.
Muss ich alle Belege online einreichen?
Gibt es eine Alternative zum Online-Antrag?
Sie können den Zuschussantrag im begründeten Ausnahmefall auch per Post einreichen beziehungsweise als PDF per E-Mail an uns schicken. Das Formular stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Hilfreiche Weblinks
- Zum Antrag auf Mietzuschüsse für Erlanger Vereine, die den Redoutensaal anmieten, ausgereicht vom Stadtverband der Erlanger Kulturvereine.
- Unsere Raumdatenbank für Kulturveranstaltungen
- Veranstaltungskalender der Stadt Erlangen, mit der Möglichkeit, die eigene Veranstaltung kostenlos einzutragen.
- Veranstaltungen möglichst Barriere-arm planen: Checkliste auf der Homepage der Stadt Erlangen
- Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen
Duales Förderverständnis
Eine Besonderheit der Erlanger Kulturförderung besteht in der Möglichkeit einer aktiven Förderung. Dazu gehört das Setzen spartenbezogener Schwerpunkte je nach Bedarf. Durch die Initiierung und Unterstützung der entsprechenden Projekte entstehen Impulse für die Erlanger Kulturlandschaft, wie zum Beispiel:
- Die maßgebliche Förderung des Proberaumzentrums „Kraftwerk“
- Die Vergabe des „Publikumsförderpreises“ im Rahmen des „Newcomer Festivals Erlangen“ und der damit verbundene Band-Austausch zwischen Erlangen und einer Partnerstadt
- Die Beauftragung partizipativer Kunstprojekte, zum Beispiel „Unbezahlbar“/Papiertheater Nürnberg oder die Schwarmkunstaktion „ÜberraschungsEis“/Kerstin Schulz im Rahmen der Nachhaltigkeitstage „Deine Stadt und Du“
- Initiierung und Förderung von Kunstaktionen in den Stadtteilen
- Impulsförderungen von neuen Veranstaltungsformaten in Erlangen, wie das Literaturfestival „book:ed“
- Inhaltliche, konzeptionelle und organisatorische Unterstützung der Veranstaltung „Frei Bordsteinkante – Das Festival für Kunst + Kultur in der Altstadt“. Das Festival ist eine Kooperation zwischen der Stadt Erlangen, Amt für Stadtteilarbeit und dem Projektbüro im Kulturzentrum E-Werk.
