Kulturförderung
Wir regen an zur Mitgestaltung von Kultur in der Stadt.
Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement.
Wir fördern die kulturelle Vielfalt.
Was wir fördern
Institutionelle Zuschüsse
Mit einem jährlichen, festgelegten Zuschuss unterstützen wir kulturelle Institutionen, zum Beispiel:
- Kulturzentrum E-Werk
- Frauenzentrum
- Gemeinnütziger Konzert- und Theaterverein Erlangen (gVe)
- Theaterverein Fifty-Fifty
Zuschüsse für kulturelle Projekte und Kulturvereine
Wir unterstützen jährlich über 100 Kulturvereine und Projekte freier Kulturschaffender mit Zuschüssen. Dabei fördern wir Projekte aus allen Sparten und Bereichen der Kultur, unter anderem Theater, Pop-Musik, Jazz, Kirchenmusik, Jugendkultur, Tanz, Bildende Kunst, Film, Literatur und viele mehr.
Jubiläumszuschüsse
Bei einem Jubiläum können Kulturvereine einen entsprechenden Zuschuss beantragen.
Mietzuschüsse
Die Kulturförderung unterstützt kulturelle Institutionen durch Mietzuschüsse, zum Beispiel das „Atelierhaus Thalermühle“.
Zuschüsse für Ortsteilkirchweihen
Die nicht-kommerziellen Ortsteilkirchweihen in Erlangen erhalten jährlich einen festgelegten Zuschuss.
Zuschüsse für Straßenfeste
Ehrenamtlich organisierte, größere Straßenfeste können gegen Vorlage der Rechnungen die kommunalen Gebühren als Zuschuss zurückerstattet bekommen.
Duales Förderverständnis
Eine Besonderheit der Erlanger Kulturförderung besteht in der Möglichkeit einer aktiven Förderung neben der passiven Förderung auf Antrag. Dazu gehört das Setzen spartenbezogener Schwerpunkte je nach Bedarf. Durch die Initiierung und Unterstützung der entsprechenden Projekte entstehen Impulse für die Erlanger Kulturlandschaft.
Dies waren in der Vergangenheit beispielsweise:
- Die maßgebliche Förderung des Proberaumzentrums „Kraftwerk“ für Bands aus dem Rock- und Popbereich,
- die Vergabe des „Publikumsförderpreises“ im Rahmen des „Newcomer Festivals Erlangen“ und der damit verbundene Band-Austausch zwischen Erlangen und Wladimir,
- kulturelle Projekte zwischen Schulen oder Kindertageseinrichtungen mit außerschulischen Kulturanbieter*innen,
- der Austausch mit den Partnerstädten im kulturellen Bereich,
- partizipative/interaktive Kunstprojekte, zum Beispiel „Unbezahlbar“/Papiertheater Nürnberg oder die Schwarmkunstaktion „ÜberraschungsEis“/Kerstin Schulz im Rahmen der Nachhaltigkeitstage „Deine Stadt und Du“.
Unter welchen Voraussetzungen
fördern wir
Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Zuschussberechtigt sind nicht-kommunale und nicht-kommerzielle Kulturangebote von:
Institutionen, Vereinen, Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen aus dem Kulturbereich. - Zuschüsse können für die kulturelle Jahresarbeit (zum Beispiel bei Kulturvereinen) oder für kulturelle Projekte beantragt werden.
- Die geförderten Veranstaltungen/Projekte müssen öffentlich für alle Bürger*innen zugänglich sein.
- Die geförderten Veranstaltungen/Projekte müssen in Erlangen stattfinden
(Ausnahme: Projekte mit Partnerstädten). - Bei der Zuschussvergabe berücksichtigen wir besonders Kulturprojekte, die das Kennenlernen und Miteinander von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft befördern sowie Angebote von, für und mit Menschen mit Behinderungen.
- Wir fördern keine Benefizveranstaltungen.
Grundlage für eine Zuschussgewährung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse der Stadt Erlangen.

Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse
Hier können Sie die Rahmenbedingungen für eine Bezuschussung aus städtischen Mitteln nachlesen: Wer kann einen Antrag stellen, welche Pflichten ergeben sich daraus und für welche Zwecke kann ein Zuschuss verwendet werden?
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Wie stelle ich einen Antrag?
- Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich mit Projektbeschreibung und Kalkulation eingereicht werden.
- Die Projektbeschreibung muss Informationen der Antragstellenden (unter anderem mit Referenzen, Hinweis auf bisherige Kulturprojekte) sowie zum Projekt enthalten.
- Die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen für die Veranstaltung/das Projekt müssen angemessen und nachvollziehbar sein (Gesamtfinanzierungsplan inklusive Angabe von Drittmitteln).
- Zuschussanträge sollen bis 15. März des Jahres eingereicht werden.
Später eingehende Anträge werden dennoch bearbeitet, die Zuschussvergabe erfolgt nach Antragseingang. - Über die Verwendung des erhaltenen Zuschusses muss nach Abschluss des Projekts ein schriftlicher Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht vorgelegt werden.

Zuschussantrag
Dieses Formular dient der Beantragung eines Zuschusses bei der Kulturförderung Erlangen. Neben einer Kalkulation der Finanzen umfasst es auch eine Projektbeschreibung. Die unterschriebenen Unterlagen können Sie per Post oder als Scan einreichen.
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Verwendungsnachweis
Haben Sie bereits einen Zuschuss erhalten? Damit haben Sie sich verpflichtet, die Verwendung der Mittel im Nachgang transparent zu dokumentieren. Dieses Formular umfasst eine Einnahmen-Ausgaben-Tabelle und einen Projektbericht. Die Unterlagen können Sie unterschrieben per Post oder als Scan einreichen.
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